Allgemeine Veranstaltungsbedingungen
§ 1 Gegenstand
(1) Die hier abgedruckten allgemeinen Veranstaltungsbedingungen betreffen die COCKTAILTOUR in Deutschland.
(2) Mit dem Kauf der Eintrittskarte erkennt der Gast diese AVB an.
§ 2 Kein Rückkauf / Umtausch
Der Rückkauf bzw. Umtausch bereits erworbener Eintrittskarten ist ausgeschlossen.
§ 3 Wiederverkauf
Der Wiederverkauf der Eintrittskarten ist nicht gestattet.
§ 4 Cocktailgutscheine
(1) Die Cocktailgutscheine können nur gegen den entsprechenden in der Lokalität angebotenen Cocktail bzw. gegen einen Softdrink eingetauscht werden. Der Wert wird nicht erstattet.
(2) Die Cocktailgutscheine sind nur am Abend der Veranstaltung gültig.
§ 5 Ausstiegsklausel
Der Veranstalter behält sich vor, im Falle unvorhergesehner Ereignisse, die Veranstaltung kurzfristig abzusagen. Die Eintrittskarten werden in diesem Fall innerhalb von 14-Tagen in den jeweiligen Vorverkaufsstellen zurückgenommen.
§ 6 Zutritt zu den Lokalitäten
(1) Die Eintrittskarte berechtigt zum Zutritt in allen teilnehmenden Lokalitäten und zu der Abschlussveranstaltung am Abend der Veranstaltung. Der Einlass kann von der jeweiligen Lokalität aufgrund von zu starken Alkoholgenuss etc. im Einzelfall verweigert werden.
(2) Es ist auf den jeweiligen Dresscode der einzelnen Lokalitäten Acht zu geben.
(3) Das Hausrecht übt der jeweilige Gastronom aus.
(4) In den jeweiligen Lokalitäten fällt kein Mindestverzehr an.
§ 7 Sicherheitspersonal
Den vom in der jeweiligen Lokalität anwesenden Sicherheitspersonal gemachten Anweisungen ist Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlung kann ein Hausverbot ausgesprochen werden.
§ 8 Cocktailgläser
Die Cocktailgläser bleiben im Eigentum der jeweiligen Gastronomen.
§ 9 Fotos / Presse
(1) Die teilnehmenden Gäste erklären sich damit einverstanden, dass Fotos die während der Cocktail-Tour von ihnen gemacht werden in den lokalen Tages- und Wochenzeitungen erscheinen und auf der Internetpräsens des Veranstalters (www.cocktail-tour.de) abrufbar und frei einsehbar sind. Zudem können einzelne Bilder zu Werbezwecken weiterverwendet werden.
(2) Anträge einzelne Fotos von der Internetpräsenz zu löschen, sind direkt an den Veranstalter, Young4mation Ltd. zustellen.
§ 10 Haftungsausschluss
(1) Der Veranstalter schließt die Haftung für Waren und Dienstleistungen die von den einzelnen Gastronomen neben der Veranstaltung (Speisen, Getränke etc.) erbracht werden aus. Diesbezüglich hat sich der Gast direkt mit dem entsprechenden Gastronom in Verbindung zu setzen. Soweit ein Auswahlverschulden für Dritte als Warenanbieter oder Dienstleister in Betracht kommt, schließt der Veranstalter diesbezügliche Fahrlässigkeit und mittlere Fahrlässigkeit aus und beschränkt diese Haftung auf ausschließlich Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bei der Auswahl der Anbieter. Die Beweislast trägt in allen Fällen der Gast.
(2) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch unerlaubte Handlung während der COCKTAILTOUR verursacht wurden. Für die Sicherheit in den Lokalitäten ist der jeweilige Gastronom verantwortlich. Dies gilt nicht, wenn der Veranstalter es vorsätzlich oder grob fahrlässig unterlassen hat, die nötigen Maßnahmen zu treffen um diese Schäden abzuwehren. Im Falle der Verletzung von Körper, Leben und Gesundheit gilt dies nicht, wenn der Veranstalter die nötigen Gefahrenabwehrmaßnahmen vorsätzlich oder fahrlässig unterlassen hat.
(3) Im Falle des Abs.1 beträgt die Haftung höchstens den 10-fachen Eintrittspreis.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Gegenstand
Die hier abgedruckten AGB betreffen die COCKTAILTOUR
§ 2 Vorverkauf
Der Veranstalter kann den Kartenverkauf ohne Angabe von Gründen jederzeit stoppen.
§ 3 Versteuerung der Einnahmen
Für die ordnungsgemäße Versteuerung der durch ihn erwirtschafteten Einnahmen ist jeder Vertragspartner eigenständig verantwortlich.
§ 4 GEMA, KSK, Vergnügungssteuer
GEMA, KSK, Vergnügungssteuer sind von jedem Vertragspartner eigenständig abzuführen.
§ 5 Sicherheit
Für die Einhaltung der Ordnung und Sicherheit ist jeder Vertragspartner in seinen eigenen Räumen selber verantwortlich. Auf die Sicherheit der Gäste ist Acht zu geben.
§ 6 Sperrzeiten
Für die Einhaltung der Sperrzeiten bzw. die Einhaltung der ordnungsbehördlichen Anordnungen/Auflagen und Verpflichtungen ist jeder Vertragspartner selber verantwortlich.
§ 7 Ausstiegsklausel
Der Veranstalter behält sich vor, im Falle unvorhergesehner Ereignisse, die Veranstaltung kurzfristig abzusagen. Bereits erhaltene Sponsorengüter sind zurückzugewähren.
§ 8 Haftungsausschluss
(1) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch Gäste der COCKTAILTOUR verursacht wurden. Dies gilt nicht, wenn der Veranstalter es vorsätzlich oder grob fahrlässig unterlassen hat, die nötigen Maßnahmen zu treffen um diese Schäden abzuwehren. Im Falle der Verletzung von Körper, Leben und Gesundheit gilt dies nicht, wenn der Veranstalter die nötigen Gefahrenabwehrmaßnahmen vorsätzlich oder fahrlässig unterlassen hat.
(2) Der Veranstalter übernimmt überdies keine Haftung für Schäden die Gästen der COCKTAILTOUR in den Lokalitäten entstehen. Der jeweilige Gastronom ist für die Sicherheit der Gäste in seiner Lokalität selber verantwortlich. Dies gilt nicht, wenn der Veranstalter es vorsätzlich oder grob fahrlässig unterlassen hat, die nötigen Maßnahmen zu treffen um diese Schäden abzuwehren. Im Falle der Verletzung von Körper, Leben und Gesundheit gilt dies nicht, wenn der Veranstalter die nötigen Gefahrenabwehrmaßnahmen vorsätzlich oder fahrlässig unterlassen hat.
§ 9 Fotos / Presse
(1) Die teilnehmenden Gastronomen erklären sich damit einverstanden, das Fotos von den einzelnen Lokalitäten gemacht werden und in den lokalen Tages- bzw. Wochenzeitungen erscheinen bzw. auf der Internetpräsens www.cocktail-tour.de abrufbar und frei einsehbar sind. Zudem können einzelne Bilder zu Werbezwecken weiterverwendet werden.
(2) Anträge einzelne Fotos von der Internetpräsens zu löschen, sind direkt an den Lizenzgeber, Young4mation Ltd. zustellen.



